Die Eier werden in die Güteklassen A, B und C eingeteilt.
Für Eier der Güteklasse A gelten folgende Mindestanforderungen:
Angabe | Anforderungen |
"Güteklasse A" oder "A" auch in Verbindung mit "frisch" |
Schale normal, sauber, unverletzt Luftkammer höchstens 6 mm hoch, unbeweglich Eiweiß klar, durchsichtig, gallertartig, frei von fremden Einlagerungen jeder Art Dotter beim Durchleuchten nur schattenhaft sichtbar; beim Drehen des Eies nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichend, frei von fremden Ein- oder Auflagerungen jeder Art Keim nicht sichtbar entwickelt frei von Fremdgeruch |
"Güteklasse A" oder "A" mit Zusatzbezeichnung "EXTRA" auch in Verbindung mit "frisch" |
Anforderungen wie oben aber Luftkammer weniger als 4 mm hoch erkennbar an der Banderole "EXTRA bis..." Bezeichnung mit "EXTRA" zulässig höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen bzw. höchstens bis zum 7. Tag nach der Verpackung |
Da wir in unserem Laden nur Eier der Güteklasse A anbieten, verzichten wir an dieser Stelle auf eine genauere Beschreibung der Güteklassen B und C. Diese Güteklassen sind zweiter Qualität. Sie werden daher nur speziell dafür zugelassene Nahrungsmittelunternehmen oder an die Nicht-Nahrungsmittelindustrie geliefert.